Wasserentnahme aus öffentlichem Gewässer
Die Wasserentnahme aus öffentlichem Gewässer, der Chise, erfordert in jedem Fall eine Bewilligung der Gemeinde. Aufgrund des tiefen Pegelstands ist zur Zeit für die Entnahme zusätzlich eine Ausnahmebewilligung des Kantons, Amt für Wasser und Abfall, erforderlich.
Sofern der Wasserstand unter der Entnahmegrenze ist darf KEIN Wasser aus der Chise entnommen werden. Die Entnahmegrenze kann unter anderem unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/wasser/abfluesse-und-seestaende.html (Chise, Freimettigen, 2T. es öffnet sich die Datei mit den Werten).
