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Öffentliche Planauflage Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung

Der Gemeinderat Herbligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung – bestehend aus Neufassung Baureglement, Zonenplan Gewässerräume sowie Änderung der Zonenpläne Nr. 1 und Nr. 1a – zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 8. März bis am 8. April 2024, in der Gemeindeverwaltung Herbligen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Herbligen unter www.herbligen.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Herbligen, Bühlstrasse 3, 3671 Herbligen, einzureichen.


Publikation Mitwirkung Änderung Richtplan

Der Gemeinderat Herbligen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des kommunalen Richtplans («Ergänzung Richtplankarte Ganzes Gemeindegebiet» mit Fuss- und Wanderwegen) zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Ortsplanungsrevision Herbligen liegt 30 Tage, vom 8. März bis am 8. April 2024, in der Gemeindeverwaltung Herbligen öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Herbligen, Bühlstrasse 3, 3671 Herbligen, zu richten.

Herbligen, 07.03.2024 Gemeinderat Herbligen

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