Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur Fußzeile springen

Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung und Ergänzung Richtplankarte

Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Herbligen am 6. Juni 2024 beschlossene Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung (Umsetzung BMBV, Festlegung Gewässerräume mit Änderung der Zonenpläne Nr. 1 und 1a) sowie die vom Gemeinderat von Herbligen am 29. April 2025 beschlossene geringfügige Änderung am Baureglement in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 14. Juli 2025 genehmigt.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat zudem die vom Gemeinderat von Herbligen am 30. April 2025 beschlossene Ergänzung der Richtplankarte in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 14. Juli 2025 genehmigt.

Die aktualisierte baurechtliche Grundordnung sowie ergänzte kommunale Richtplan treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen allen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen. Die Dokumente sind unter folgendem Link zu finden: Dienstleistungen/Reglemente

Herbligen, 21.08.2025                                                 Gemeinderat Herbligen

Zurück zum Seitenanfang