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Geringfügige Änderung Baureglement Art. 212 Abs. 2 Bst. f nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Herbligen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baureglements – ausgelöst durch die Forderung des Kantons im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Ortsplanungsteilrevision – am 29.04.2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Herbligen, 8. Mai 2025                                                    Gemeinderat Herbligen


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